Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Verpflichtungen von Arbeitgebern, Führungskräften und Mitarbeitern. Als Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) biete ich die sicherheitstechnische Betreuung gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und in Erfüllung aller damit verbundenen Aufgaben, garantiere ich eine pragmatische und kosteneffiziente Umsetzung.

Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören (AsiG §6):

Wirtschaftlich vertretbare Lösungen für die Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe sichern einen störungsfreien Betrieb und steigern die Arbeitszufriedenheit. Ihnen und Ihren Führungskräften wird dadurch die Wahrnehmung der Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterschaft erleichtert und die notwendige Rechtssicherheit für das Unternehmen sichergestellt.

Gesundheitsschutz und Betriebsärztlicher Dienst

Es besteht immer eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst. Ich arbeite in enger Kooperation mit dem Medizinischen Institut für Umwelt- und Arbeitsmedizin zusammen, so dass wir bei Bedarf auch Ihre Betriebsbetreuung zur Arbeitsmedizin qualitätsgesichert und zertifiziert sicherstellen können.