Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Verpflichtungen von Arbeitgebern, Führungskräften und Mitarbeitern. Als Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) biete ich die sicherheitstechnische Betreuung gemäß §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und in Erfüllung aller damit verbundenen Aufgaben, garantiere ich eine pragmatische und kosteneffiziente Umsetzung.
Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören (AsiG §6):
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und sonstige Fragen der Ergonomie
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsverfahren, Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel
- Beobachtung der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie Unterstützung der Aufklärungsarbeit und Durchführung von Unterweisungen bezüglich Unfall- und Gesundheitsgefahren. Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten.
- Begehung die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und Meldung der festgestellten Mängel an verantwortliche Personen,
- Korrekturvorschläge zu Maßnahmen und Mängelbeseitigung
- Kontrolle zur sachgerechten Benutzung der Körperschutzmitteln,
- Ursachensuche bei Arbeitsunfällen, Zusammenfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Vorschläge zu Verhütungsmaßnahmen.
Wirtschaftlich vertretbare Lösungen für die Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe sichern einen störungsfreien Betrieb und steigern die Arbeitszufriedenheit. Ihnen und Ihren Führungskräften wird dadurch die Wahrnehmung der Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterschaft erleichtert und die notwendige Rechtssicherheit für das Unternehmen sichergestellt.
Gesundheitsschutz und Betriebsärztlicher Dienst
Es besteht immer eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsärztlichen Dienst. Ich arbeite in enger Kooperation mit dem Medizinischen Institut für Umwelt- und Arbeitsmedizin zusammen, so dass wir bei Bedarf auch Ihre Betriebsbetreuung zur Arbeitsmedizin qualitätsgesichert und zertifiziert sicherstellen können.